Aufgrund der steigenden Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb unserer kirchlichen Räumlichkeiten - wie z.B. Beleuchtung und Beheizung - hat der Kirchenvorstand zum 01.07.2015 eine Gebührenordnung für die Nutzung unserer Gemeinderäume und unserer Kirchen zu besonderen Anlässen beschlossen.
Für unsere Kirchen werden die Nutzungsgebühren erhoben für Konzerte sowie für Trauerfeiern mit Aufbahrung von Sarg oder Urne. Auch Brautpaaren, die nicht zu unserer Pfarrgemeinde gehören, wird die Nutzung unserer Kirche für ihre Trauung zukünftig in Rechnung gestellt.
Für unsere Gemeinderäume wird eine Gebühr für die Nutzung zu privaten Anlässen erhoben.
Darüber hinaus wird allen nichtgemeindlichen Gruppen die einmalige oder dauerhafte Nutzung unserer Gemeinderäume in Rechnung gestellt.
Regelmäßige und besondere Veranstaltungen unserer Gemeindegruppen und -gremien sind von der neuen Gebührenordnung nicht betroffen. Diese Aktivitäten finden weiterhin gebührenfrei statt!
Eine Übersicht über die Nutzungsgebühren hängt in den Kirchen zur Information aus oder kann im Pfarrbüro eingesehen werden.